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Rechtsschutz:

Da heute eine Rechtsschutzversicherung ( RSV ) eine Standardprodukt ist, die meisten auch eine besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit geklagt zu werden (häufig im Bereich Kfz ) sehr groß. Um hier nicht private Geldmittel einsetzen zu müssen, ist der Besitz einer Rechtsschutzversicherungspolizze fast unumgänglich.Bedenken Sie, dass die einmalige Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung zur Abwehr einer Klage, insbesondere wenn Sie den Rechtsstreit verlieren, die Gesamtprämie einer RSV auf Lebzeiten meist übersteigt.
Die Aufgabe der RSV ist es, im Fall einer Klage als Beklagter einen Rechtsbeistand zu erhalten, ohne daß mir Kosten entstehen. Oder um im Streitfall mein Recht gegen Andere ( Personen, Firmen, ....etc.) mit einem Experten der betreffenden Fachrichtung durchzusetzen.

 
Kurt Mayer

Staatlich geprüfter Versicherungsagent


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